Der größte Teil des geförderten Trinkwassers wird in Bayern aus dem
Grundwasser gewonnen. In über 60 % der Fälle erfüllt bereits das Grundwasser
die Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Dies ist mit Sicherheit auf die
zahlreichen Präventivmaßnahmen zurückzuführen, die in Europa seinesgleichen
suchen. Sie beginnen beim Grundwasser- und Gewässerschutz, erstrecken sich über
die Förderung extensiver Landwirtschaft bis hin zur intensiven Überwachung
seitens der Wasserwirtschafts- und Gesundheitsamtverwaltung.
Seit Einführung
der Eigenüberwachungsverordnung im Jahr 1995 wird das Rohwasser bereits an der
Entnahmestelle, sprich am Brunnen, beziehungsweise an der Quelle untersucht.
Nur aus qualitativ gutem Rohwasser kann hochwertige Reinwasser – so wird das
Wasser bezeichnet, das an die Bevölkerung abgegeben wird - entstehen. Die 40
Prozent des Rohwassers, die vor der Verteilung behandelt werden müssen, müssen
mehrheitlich behandelt werden, weil das Wasser zu wenig Sauerstoff oder zu viel
Kohlensäure enthält. Beides ist nicht gesundheitsabträglich. Die unbehandelte
Durchleitung würde aber die Korrosion der Wasserleitungen beschleunigen. Dabei
könnten wiederum für den Menschen schädliche Korrosionsprodukte ins Trinkwasser
gelangen.
Die Aufbereitung des Rohwassers:
Es gibt verschiedene Behandlungsformen des Rohwassers, mit dem seine
Beschaffenheit dem jeweiligen Behandlungszweck angepasst wird: