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Preise und Kosten

In der Wasserversorgung gilt der der sowohl in den Länder- als auch den Bundesbestimmungen festgelegte Grundsatz der kostenorientierten Preisbildung sowie der wirtschaftlichen Betriebsführung. Auf diese Weise soll sowohl eine gesunde Basis gewährleistet als auch eventuelle Investitionen im Vorfeld berücksichtigt werden.

  • Der Wasserpreis muß alle Kosten der Trinkwasserversorgung decken

  • Die Entgelte der verschiedenen Verbrauchergruppen müssen aufgeschlüsselt werden auf die Kosten, die von ihnen verursacht werden

  • Die Kostenstruktur muß bei der Festsetzung von Grund- und Mengenpreis berücksichtigt werden.

  • Eigen- und Fremdkapital müssen angemessen verzinst und die Verzinsung in den Wasserpreis einkalkuliert werden.

  • Das Prinzip der Substanzerhaltung muß eingehalten werden.


Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen bei den einzelnen Wasserversorgern kann es in Deutschland keinen Einheitswasserpreis geben. Auf der Kostenseite spielen zum Beispiel die örtliche Rohwassergüte, der Aufbereitungsaufwand, die topografischen Gegebenheiten und die Siedlungs- und  Bebauungsstruktur eine Rolle, sowie eventuelle gesetzlich festgelegte Ausgleichszahlungen an die Landwirte, die ihre Felder im Wasserschutzgebiet haben und sich somit an strenge Auflagen in puncto der Bewirtschaftung halten müssen.

Aktuelles

Aktion "Trinkbrunnen an Schulen"

Das Wasser-Info-Team Bayern setzt sich derzeit verstärkt für die Installation von Trinkwasserbrunnen an Schulen ein, um auf diese Weise die junge Generation zu einem gesunden Trinkverhalten zu animieren und sie gleichzeitig zu sensibilisieren.
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