In der Wasserversorgung gilt der der sowohl in den Länder- als auch den
Bundesbestimmungen festgelegte Grundsatz der kostenorientierten Preisbildung
sowie der wirtschaftlichen Betriebsführung. Auf diese Weise soll sowohl eine
gesunde Basis gewährleistet als auch eventuelle Investitionen im Vorfeld
berücksichtigt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen bei den einzelnen
Wasserversorgern kann es in Deutschland keinen Einheitswasserpreis geben. Auf
der Kostenseite spielen zum Beispiel die örtliche Rohwassergüte, der
Aufbereitungsaufwand, die topografischen Gegebenheiten und die Siedlungs-
und Bebauungsstruktur eine Rolle, sowie
eventuelle gesetzlich festgelegte Ausgleichszahlungen an die Landwirte, die
ihre Felder im Wasserschutzgebiet haben und sich somit an strenge Auflagen in
puncto der Bewirtschaftung halten müssen.