Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung sind öffentlich-rechtliche
Aufgaben. Zuständig sind - je nach der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des
Gewässers - der Freistaat Bayern, die Bezirke oder die Gemeinden. Anstelle der
Gemeinden können auch Wasser- und Bodenverbände die Aufgaben des
Gewässerausbaus und der Gewässerunterhaltung übernommen haben. Die
Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere Gewässerpflegemaßnahmen, wie die
naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Ufer und der Uferstreifen und die
Räumung und Reinigung des Gewässerbettes.