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Öffentlich Rechtliches

Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung sind öffentlich-rechtliche Aufgaben. Zuständig sind - je nach der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gewässers - der Freistaat Bayern, die Bezirke oder die Gemeinden. Anstelle der Gemeinden können auch Wasser- und Bodenverbände die Aufgaben des Gewässerausbaus und der Gewässerunterhaltung übernommen haben. Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere Gewässerpflegemaßnahmen, wie die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Ufer und der Uferstreifen und die Räumung und Reinigung des Gewässerbettes.

Aktuelles

Aktion "Trinkbrunnen an Schulen"

Das Wasser-Info-Team Bayern setzt sich derzeit verstärkt für die Installation von Trinkwasserbrunnen an Schulen ein, um auf diese Weise die junge Generation zu einem gesunden Trinkverhalten zu animieren und sie gleichzeitig zu sensibilisieren.
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