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Bachpatenschaften - Was ist das?

Engagierte und umweltbewußte Bürger können die zum Gewässerausbau und zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten bei der Gestaltung und Pflege der Gewässer und ihrer Uferbereiche aktiv durch "Bachpatenschaften" unterstützen.

Das Ziel von Bachpatenschaften ist es, den nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungsverpflichteten dabei zu unterstützen, das Ökosystem eines Gewässers einschließlich seiner Uferbereiche in einem naturnahen Zustand zu erhalten beziehungsweise soweit möglich, in einen natürlichen Zustand zurückzuführen. Bachpatenschaften fördern damit die biologische Wirksamkeit der Gewässer und das öffentliche Bewußtsein für die Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer gleichermaßen. Bachpatenschaften bieten für engagierte und umweltbewußte, insbesondere junge Bürger eine gute Möglichkeit, in einem vielfältigen, interessanten und verantwortungsvollen Bereich aktiv mitzuwirken.

Aktivitäten
Als mögliche Aktivitäten einer Bachpatenschaften kommen in Betracht:

  • regelmäßige Beobachtung

  • Dokumentation des Zustandes

  • Informationsweitergabe an Unterhaltspflichtige und Aufsichtsbehörden

  • Mitarbeit bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen

  • Information und Aufklärung der Bürger über den besonderen ökologischen Wert des Gewässers


 

Lernen in der Praxis
Umgekehrt können Bachpaten aus ihrer Arbeit wichtige praktische Anregungen für ihr eigenes Umweltengagement erhalten. Außerdem lernen sie die vielfältigen Funktionen der Gewässer und ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt am praktischen Beispiel kennen. Bachpatenschaften können alle interessierten Bürger, Vereine, Naturschutzgruppen und -verbände. Schulen und Schulklassen übernehmen. Wichtig ist, dass die Bachpatenschaft eine Kontaktperson auswählt, die die jeweiligen Aktivitäten mit den Unterhaltungspflichtigen, Behörden usw. abstimmt. Für Schulklassen bietet sich eine gute Möglichkeit, den naturkundlichen Unterricht praktisch zu gestalten.

Ansprechpartner
Die richtige Adresse, um eine Bachpatenschaft zu gründen, ist die Gemeinde, in deren Gemarkung das Gewässer liegt. Der Antrag sollte den Namen des/der Paten enthalten, den Namen des Gewässers sowie die Bezeichnung des Teilabschnittes, die Zielsetzung der Patenschaft, geplante Maßnahmen sowie Angaben über die mutmaßliche Dauer der selbst übernommenen Aufgaben. Der Beginn einer Bachpatenschaft setzt die Zustimmung der zum Gewässerausbau bzw. zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten voraus. Es empfiehlt sich, die Übernahme einer Patenschaft schriftlich niederzulegen. Will eine Schulklasse eine Bachpatenschaft übernehmen, sollte die Schule oder eine Lehrkraft als verantwortlicher Partner auftreten.
 
Ohne Ausdauer und etwas Fachwissen geht es nicht
Bachpatenschaften sind nur dann sinnvoll, wenn die Paten sich der Fachkenntnisse und Erfahrungen der Behörden der Wasserwirtschaftsverwaltung, Kreisverwaltungsbehörden (Fachkräfte für Naturschutz) und Unterhaltungsverpflichteten bedienen. Allein mit gutem Willen ist es nicht getan; ohne etwas Fachwissen würde auch der gute Wille „den Bach hinunter schwimmen“. Im Übrigen sollte die Bereitschaft bestehen längerfristig an dem Projekt mitzuarbeiten.. Wünschenswert ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren, der dann in beidseitigem Einvernehmen verlängert werden kann.
 
Rechtliches
Zur rechtlichen Einordnung und Abgrenzung der Mitwirkung von Bachpaten bei den gesetzlichen Aufgaben an Gewässern ist folgendes zu beachten:
Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten, z.B. Bezirke, Gemeinden, Unterhaltungszweckverbände unterstützen, jedoch nicht ersetzen.

Haftungsfragen

  • Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist nur mit Zustimmung des zum Gewässerausbau bzw. zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten möglich.

  • Nur im Einvernehmen mit den Unterhaltungs- bzw. Ausbauverpflichteten und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Kreisverwaltungsbehörde, den Fischereiberechtigten sowie ggf. weiteren Trägern öffentlicher Belange können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.

  • Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen oder Zuständigkeiten

  • Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.

  • Bachpatenschaften haften unabhängig von einer Kostenerstattung in vollem Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.

  • Die Behörden der Wasserwirtschaftsverwaltung und die Gewässernachbarschaften Bayern mit der Koordinierungsstelle an der Regierung der Oberpfalz (www.gn.bayern.de) sind gerne bereit, Bachpatenschaften durch fachliche Beratung an Gewässern bestmöglich zu unterstützen.

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