Engagierte und umweltbewußte Bürger können die zum Gewässerausbau und zur
Gewässerunterhaltung Verpflichteten bei der Gestaltung und Pflege der Gewässer
und ihrer Uferbereiche aktiv durch "Bachpatenschaften" unterstützen.
Das Ziel von Bachpatenschaften ist es, den nach den Wassergesetzen
verantwortlichen Unterhaltungsverpflichteten dabei zu unterstützen, das
Ökosystem eines Gewässers einschließlich seiner Uferbereiche in einem
naturnahen Zustand zu erhalten beziehungsweise soweit möglich, in einen
natürlichen Zustand zurückzuführen. Bachpatenschaften fördern damit die
biologische Wirksamkeit der Gewässer und das öffentliche Bewußtsein für die
Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer gleichermaßen. Bachpatenschaften bieten
für engagierte und umweltbewußte, insbesondere junge Bürger eine gute
Möglichkeit, in einem vielfältigen, interessanten und verantwortungsvollen
Bereich aktiv mitzuwirken.
Aktivitäten
Als mögliche Aktivitäten einer Bachpatenschaften kommen in Betracht:
Lernen in der Praxis
Umgekehrt können Bachpaten aus ihrer Arbeit wichtige praktische Anregungen
für ihr eigenes Umweltengagement erhalten. Außerdem lernen sie die vielfältigen
Funktionen der Gewässer und ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt am
praktischen Beispiel kennen. Bachpatenschaften können alle interessierten
Bürger, Vereine, Naturschutzgruppen und -verbände. Schulen und Schulklassen
übernehmen. Wichtig ist, dass die Bachpatenschaft eine Kontaktperson auswählt,
die die jeweiligen Aktivitäten mit den Unterhaltungspflichtigen, Behörden usw.
abstimmt. Für Schulklassen bietet sich eine gute Möglichkeit, den
naturkundlichen Unterricht praktisch zu gestalten.
Ansprechpartner
Die richtige Adresse, um eine Bachpatenschaft zu gründen, ist die Gemeinde,
in deren Gemarkung das Gewässer liegt. Der Antrag sollte den Namen des/der
Paten enthalten, den Namen des Gewässers sowie die Bezeichnung des
Teilabschnittes, die Zielsetzung der Patenschaft, geplante Maßnahmen sowie
Angaben über die mutmaßliche Dauer der selbst übernommenen Aufgaben. Der Beginn
einer Bachpatenschaft setzt die Zustimmung der zum Gewässerausbau bzw. zur
Gewässerunterhaltung Verpflichteten voraus. Es empfiehlt sich, die Übernahme
einer Patenschaft schriftlich niederzulegen. Will eine Schulklasse eine
Bachpatenschaft übernehmen, sollte die Schule oder eine Lehrkraft als
verantwortlicher Partner auftreten.
Ohne Ausdauer und etwas Fachwissen geht es nicht
Bachpatenschaften sind nur dann sinnvoll, wenn die Paten sich der
Fachkenntnisse und Erfahrungen der Behörden der Wasserwirtschaftsverwaltung,
Kreisverwaltungsbehörden (Fachkräfte für Naturschutz) und
Unterhaltungsverpflichteten bedienen. Allein mit gutem Willen ist es nicht
getan; ohne etwas Fachwissen würde auch der gute Wille „den Bach hinunter schwimmen“.
Im Übrigen sollte die Bereitschaft bestehen längerfristig an dem Projekt
mitzuarbeiten.. Wünschenswert ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren, der
dann in beidseitigem Einvernehmen verlängert werden kann.
Rechtliches
Zur rechtlichen Einordnung und Abgrenzung der Mitwirkung von Bachpaten bei
den gesetzlichen Aufgaben an Gewässern ist folgendes zu beachten:
Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen
Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten, z.B. Bezirke,
Gemeinden, Unterhaltungszweckverbände unterstützen, jedoch nicht ersetzen.
Haftungsfragen