… mindestens diese Vorgaben muß das Leitungswasser laut der gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Desweiteren muß garantiert sein, dass gewisse Stoffe nur in der zulässigen Höchstmenge enthalten sind. Zwei Drittel der bayerischen Wasserversorger können derzeit diese Forderungen erfüllen, ohne dass weitere, der Gewinnung nachgeschaltete Aufbereitungsprozeduren notwendig sind.