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Wasserqualität

FahneDa es sich beim Trinkwasser um das Lebensmittel Nr. 1 handelt unterliegt es auch den entsprechenden Kontrollen. Generell wird definiert, dass auch beim lebenslangen Genuß keine gesundheitlichen Schäden auftreten dürfen. Dies müssen öffentliche Versorger garantieren. Die Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung  2001 sind aus diesem Grund so festgelegt, dass nach dem aktuellen Wissensstand bei lebenslänglichem Genuss von mindestens 2 L Wasser pro Tag keine gesundheitlichen Schäden auftreten. Trinkwassergrenzwerte sind die schärfsten Grenzwerte im Lebensmittelrecht. Kurze, geringfügige Überschreitungen von Grenzwerten sind KEIN GRUND ZUR PANIK! Alle Grenzwerte sind, je nach Datenlage, mit großen Sicherheitsspannen belegt.
 
Sowohl die öffentlichen Versorger als auch die Gesundheitsbehörden sind zur regelmäßigen Überwachung und Dokumentation der Wasserqualität verpflichtet, sowie zur Einhaltung der Qualität gemäß  Trinkwasserverordnung  2001. Ist dies nicht der Fall, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden, welches über Ausnahmen und Ersatzwasserversorgungen zu entscheiden hat.







Aktuelles

Aktion "Trinkbrunnen an Schulen"

Das Wasser-Info-Team Bayern setzt sich derzeit verstärkt für die Installation von Trinkwasserbrunnen an Schulen ein, um auf diese Weise die junge Generation zu einem gesunden Trinkverhalten zu animieren und sie gleichzeitig zu sensibilisieren.
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