Da es sich beim Trinkwasser um das Lebensmittel Nr. 1 handelt unterliegt es auch den entsprechenden Kontrollen. Generell wird definiert, dass auch beim lebenslangen Genuß keine gesundheitlichen Schäden auftreten dürfen. Dies müssen öffentliche Versorger garantieren. Die Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung 2001 sind aus diesem Grund so festgelegt, dass nach dem aktuellen Wissensstand bei lebenslänglichem Genuss von mindestens 2 L Wasser pro Tag keine gesundheitlichen Schäden auftreten. Trinkwassergrenzwerte sind die schärfsten Grenzwerte im Lebensmittelrecht. Kurze, geringfügige Überschreitungen von Grenzwerten sind KEIN GRUND ZUR PANIK! Alle Grenzwerte sind, je nach Datenlage, mit großen Sicherheitsspannen belegt.
Sowohl die öffentlichen Versorger als auch die Gesundheitsbehörden sind zur regelmäßigen Überwachung und Dokumentation der Wasserqualität verpflichtet, sowie zur Einhaltung der Qualität gemäß Trinkwasserverordnung 2001. Ist dies nicht der Fall, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden, welches über Ausnahmen und Ersatzwasserversorgungen zu entscheiden hat.