Der Saal des Gasthofes Schnaus in Pfraundorf hatte
sich Anfang April mit Vertretern der Wasser-und Abwasserwirtschaft aus ganz
Niederbayern und der Oberpfalz gefüllt. Die ARGE Wasser / Abwasser hatte zu
ihrer alljährlichen Frühjahrsversammlung eingeladen und zu diesem Anlaß zwei
hochkarätige Fachreferenten für Vorträge zum technischen Regelwerk und dem
neuen Satzungsrecht gewinnen können.
Die ARGE Wasser / Abwasser wurde 1966 gegründet und
hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Mitglieder bei der
Verbesserung des
Trinkwasserschutzes und der Schonung der natürlichen Ressourcen zu
unterstützen. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Seminare für Vorsitzende,
Bürgermeister, Werk- und Geschäftsleiter durchgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft
umfasst derzeit 120 Mitglieder. 103 von ihnen waren nach Pfraundorf gekommen,
um sich intensiv über die zwei auf der Tagesordnung stehenden, für sie
ausgesprochen relevanten Punkte zu informieren. Der erste Vorsitzende Dagobert
Knott führte die hohe Teilnehmerzahl, die immer wieder auf den von der ARGE
einberufenen Versammlungen zu verzeichnen sind, zum einen auf das große
Interesse an den offerierten Themen und zum anderen auf die hervorragenden
Referenten zurück. Rund um das Thema „Wasser“ und die damit zusammenhängenden europäischen
Vorgaben sowie weitere Bestrebungen, wie die der Privatisierung, sei es derzeit
angesichts der aktuellen Schlagzeilen ruhiger geworden, konstatierte der
Vorsitzende und warnte gleichzeitig „das Thema ist nur verdrängt, aber noch
lange nicht vom Tisch!“ In diesem Zusammenhang forderte er die anwesenden
Wasserversorger auf, intensiv Werbung für die kommunale Wasserversorgung zu
betreiben.
Technisches Regelwerk
Im Anschluß an die Begrüßung übergab Knott das Wort
an den Referenten Dr. Stefan Herb, der sich mit der Bedeutung des technischen
Regelwerkes für die Gemeinden und Zweckverbände auseinandergesetzt hatte.
Ausgesprochen anschaulich leitete Herb seinen Vortrag mit einer alten
Zeichnung, die den Kreislauf zwischen Abwasser und Wasser verdeutlichte ein und
wies auf diese Weise auf die Gefährdung der fäkal-oralen Ausbreitung von
Krankheitserregern hin. Bevor er tiefer in die Materie der heutigen Vorgaben
und ihrer Bedeutung für die Wasserqualität sowie die Genügung der gesetzlichen
Vorschriften einging, führte er kurz die noch gar nicht so lang existierende
Historie der diversen gesetzlichen Vorgaben an. Im Laufe seines Referates
verdeutlichte er den Anwesenden anhand von Beispielen immer wieder die Hintergründe
der in dem technischen Regelwerk zusammengefassten Vorschriften und dokumentierte
unter anderem anhand von Fallbeispielen
die Notwendigkeit der Einhaltung. Nur wenn der Wasserversorger auf dem neuesten
Stand der Technik bleibe könne er auch den gesetzlichen Vorgaben gerecht
werden, gab Herb zu bedenken. Als Basis für das umfassende Regelwerk nannte er
das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung, untermauerte diese
Aussagen zum Teil mit Negativbeispielen und verdeutlichte so die Gefahren der
mikrobiologischen Verunreinigungen. Gleichzeitig ging er auf die
Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ein. Generell empfahl Herb die kontinuierliche
Prüfung des abzugebenden Wassers, um auf diese Weise das ganze Jahr über die
Kontrolle über die Reinheit des abgegebenen Lebensmittels zu erlangen.
Fachpersonal sowie die verschiedenen zugelassen Stoffe zur Aufbereitung des
Wassers bildeten weitere Eckpunkte seines Vortrags. „Es ist vielleicht ein
trockener Inhalt, doch er enthält sehr viel Zündstoff“ bemerkte Knott
abschließend und appellierte angesichts der Thematik an die anwesenden
Wasserversorger, nicht „Billigpreise um jeden Preis“ zu forcieren. In den
kommunalen Haushalten sah er die Verantwortung, die Grundlage für eine
ordentliche Wasserversorgung gemäß des technischen Regelwerkes zu schaffen. Mit
den Worten „Wasser darf auch etwas kosten. Es bewegt sich sowieso im Centbereich“
leitete er zum nächsten Thema über.
Juristische Feinheiten
Die Referentin Dr. Juliane Thimet vom Bayerischen
Gemeindetag stellte intensiv Veränderungen in der neuen Mustersatzung für Ver-
und Entsorger vor und wies immer wieder explizit auf die juristischen
Feinheiten
sowie die aktuelle Rechtssprechung hin. Anhand von einer Reihe von
Beispielen verwies Thime auf die Feinheiten sowie Nichtigkeitsfallen in den
Satzungen und gab zu bedenken „Wenn Sie vor Gericht stolpern, werden Sie
merken, dass eigentlich überhaupt nicht über eine gültige Satzung verfügen!“.
Ebenso führte sie die notwendige „Vergangenheitsbewältigung“ bei der Erstellung
einer neuen Satzung an. Erfrischende Anekdoten, sowie einige Extrembeispiele
lockerten den juristischen Fachvortrag über das trockene Thema rund um die
Geschoßflächen und ähnliche berechnungstechnisch relevante Fakten immer wieder
auf. So konnte sich kaum einer ein Lächeln verkneifen, als der merkwürdig
anmutende Vergleich im Rahmen der wasser- und abwassertechnischen Veranlagung
von Kirchen erwähnt wurde: „Die Sakristei ist zu betrachten wie die Milchkammer
des Kuhstalles“! Derartig fachlich aufgeklärt nutzte eine Vielzahl der
Anwesenden die Zeit nach den Referaten zu Fachsimpeleien beim gemeinsamen
Mittagessen.
