Aktuelles
Service

Suche in Website


ARGE Wasser-Abwasser Niederbayern / Oberpfalz: Trockene Themen anschaulich referiert

Der Saal des Gasthofes Schnaus in Pfraundorf hatte sich Anfang April mit Vertretern der Wasser-und Abwasserwirtschaft aus ganz Niederbayern und der Oberpfalz gefüllt. Die ARGE Wasser / Abwasser hatte zu ihrer alljährlichen Frühjahrsversammlung eingeladen und zu diesem Anlaß zwei hochkarätige Fachreferenten für Vorträge zum technischen Regelwerk und dem neuen Satzungsrecht gewinnen können.
 
Die ARGE Wasser / Abwasser wurde 1966 gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Mitglieder bei der Verbesserung des Trinkwasserschutzes und der Schonung der natürlichen Ressourcen zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Seminare für Vorsitzende, Bürgermeister, Werk- und Geschäftsleiter durchgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft umfasst derzeit 120 Mitglieder. 103 von ihnen waren nach Pfraundorf gekommen, um sich intensiv über die zwei auf der Tagesordnung stehenden, für sie ausgesprochen relevanten Punkte zu informieren. Der erste Vorsitzende Dagobert Knott führte die hohe Teilnehmerzahl, die immer wieder auf den von der ARGE einberufenen Versammlungen zu verzeichnen sind, zum einen auf das große Interesse an den offerierten Themen und zum anderen auf die hervorragenden Referenten zurück. Rund um das Thema „Wasser“ und die damit zusammenhängenden europäischen Vorgaben sowie weitere Bestrebungen, wie die der Privatisierung, sei es derzeit angesichts der aktuellen Schlagzeilen ruhiger geworden, konstatierte der Vorsitzende und warnte gleichzeitig „das Thema ist nur verdrängt, aber noch lange nicht vom Tisch!“ In diesem Zusammenhang forderte er die anwesenden Wasserversorger auf, intensiv Werbung für die kommunale Wasserversorgung zu betreiben. 

Technisches Regelwerk
Im Anschluß an die Begrüßung übergab Knott das Wort an den Referenten Dr. Stefan Herb, der sich mit der Bedeutung des technischen Regelwerkes für die Gemeinden und Zweckverbände auseinandergesetzt hatte. Ausgesprochen anschaulich leitete Herb seinen Vortrag mit einer alten Zeichnung, die den Kreislauf zwischen Abwasser und Wasser verdeutlichte ein und wies auf diese Weise auf die Gefährdung der fäkal-oralen Ausbreitung von Krankheitserregern hin. Bevor er tiefer in die Materie der heutigen Vorgaben und ihrer Bedeutung für die Wasserqualität sowie die Genügung der gesetzlichen Vorschriften einging, führte er kurz die noch gar nicht so lang existierende Historie der diversen gesetzlichen Vorgaben an. Im Laufe seines Referates verdeutlichte er den Anwesenden anhand von Beispielen immer wieder die Hintergründe der in dem technischen Regelwerk zusammengefassten Vorschriften und dokumentierte unter anderem anhand von  Fallbeispielen die Notwendigkeit der Einhaltung. Nur wenn der Wasserversorger auf dem neuesten Stand der Technik bleibe könne er auch den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden, gab Herb zu bedenken. Als Basis für das umfassende Regelwerk nannte er das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung, untermauerte diese Aussagen zum Teil mit Negativbeispielen und verdeutlichte so die Gefahren der mikrobiologischen Verunreinigungen. Gleichzeitig ging er auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ein. Generell empfahl Herb die kontinuierliche Prüfung des abzugebenden Wassers, um auf diese Weise das ganze Jahr über die Kontrolle über die Reinheit des abgegebenen Lebensmittels zu erlangen. Fachpersonal sowie die verschiedenen zugelassen Stoffe zur Aufbereitung des Wassers bildeten weitere Eckpunkte seines Vortrags. „Es ist vielleicht ein trockener Inhalt, doch er enthält sehr viel Zündstoff“ bemerkte Knott abschließend und appellierte angesichts der Thematik an die anwesenden Wasserversorger, nicht „Billigpreise um jeden Preis“ zu forcieren. In den kommunalen Haushalten sah er die Verantwortung, die Grundlage für eine ordentliche Wasserversorgung gemäß des technischen Regelwerkes zu schaffen. Mit den Worten „Wasser darf auch etwas kosten. Es bewegt sich sowieso im Centbereich“ leitete er zum nächsten Thema über.

Juristische Feinheiten
Die Referentin Dr. Juliane Thimet vom Bayerischen Gemeindetag stellte intensiv Veränderungen in der neuen Mustersatzung für Ver- und Entsorger vor und wies immer wieder explizit auf die juristischen Feinheiten sowie die aktuelle Rechtssprechung hin. Anhand von einer Reihe von Beispielen verwies Thime auf die Feinheiten sowie Nichtigkeitsfallen in den Satzungen und gab zu bedenken „Wenn Sie vor Gericht stolpern, werden Sie merken, dass eigentlich überhaupt nicht über eine gültige Satzung verfügen!“. Ebenso führte sie die notwendige „Vergangenheitsbewältigung“ bei der Erstellung einer neuen Satzung an. Erfrischende Anekdoten, sowie einige Extrembeispiele lockerten den juristischen Fachvortrag über das trockene Thema rund um die Geschoßflächen und ähnliche berechnungstechnisch relevante Fakten immer wieder auf. So konnte sich kaum einer ein Lächeln verkneifen, als der merkwürdig anmutende Vergleich im Rahmen der wasser- und abwassertechnischen Veranlagung von Kirchen erwähnt wurde: „Die Sakristei ist zu betrachten wie die Milchkammer des Kuhstalles“! Derartig fachlich aufgeklärt nutzte eine Vielzahl der Anwesenden die Zeit nach den Referaten zu Fachsimpeleien beim gemeinsamen Mittagessen.
                                                                                                                                                           
 
 

zurück

Aktuelles

Aktion "Trinkbrunnen an Schulen"

Das Wasser-Info-Team Bayern setzt sich derzeit verstärkt für die Installation von Trinkwasserbrunnen an Schulen ein, um auf diese Weise die junge Generation zu einem gesunden Trinkverhalten zu animieren und sie gleichzeitig zu sensibilisieren.
[...mehr]